Praxis

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Was wird behandelt?

  •  Kindliche Sprech- und Sprachstörungen:
  • Dyslalie: fehlerhafte Lautbildung 
  • Dysgrammatismus: fehlerhafter Gebrauch grammatikalischer Formen
  • Auditive Wahrnehmungsstörungen: Schwächen beim Erkennen und Deuten akustischer Reize
  •  Myofunktionelle Störungen
    Fehlfunktionen in der Kau- und Gesichtsmuskulatur
  •  Aphasie
    Sprech-/Sprachverlust oder Beeinträchtigung des Sprech-/Sprachvermögens nach Schlaganfall
  •  Dysarthrie
    Sprech- und Stimmstörung infolge einer Erkrankung der unteren Hirnnervenkerne
  •  Dyspraxie
    Schwierigkeiten, Körperteile zweckmäßig zu bewegen
  •  Stimmstörungen

 Wie bekomme ich Logopädie?
  • Für eine logopädische Behandlung brauchen Sie ein Verordnung Ihres Arztes:
    z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe, Hausarzt.
  •  Was kostet die Behandlung?
    Patienten unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
    Patienten ab 18 Jahren zahlen 10% Eigenanteil + 10,00€ Rezeptgebühr. Diese Zuzahlung fällt nur weg, wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind.
    Da die Krankenkasse die o.g. Zuzahlung vom Rezeptwert abzieht, entsteht bei mir keine Erhöhung des Rezeptwertes.


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Letzte Aktualisierung am 25.09.2010