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Praxis
Praxis
Was wird behandelt?
- Kindliche Sprech- und
Sprachstörungen:
- Dyslalie:
fehlerhafte Lautbildung
- Dysgrammatismus: fehlerhafter
Gebrauch grammatikalischer Formen
- Auditive
Wahrnehmungsstörungen: Schwächen beim Erkennen und
Deuten akustischer Reize
- Myofunktionelle
Störungen
Fehlfunktionen in der Kau- und Gesichtsmuskulatur
- Aphasie
Sprech-/Sprachverlust oder Beeinträchtigung des
Sprech-/Sprachvermögens nach Schlaganfall
- Dysarthrie
Sprech- und Stimmstörung infolge einer Erkrankung der unteren
Hirnnervenkerne
- Dyspraxie
Schwierigkeiten, Körperteile zweckmäßig zu
bewegen
Wie
bekomme ich Logopädie?
- Für eine logopädische Behandlung brauchen
Sie ein Verordnung Ihres Arztes:
z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe,
Hausarzt.
- Was
kostet die Behandlung?
Patienten unter 18 Jahren
sind von der Zuzahlung befreit.
Patienten ab 18 Jahren zahlen 10% Eigenanteil + 10,00€
Rezeptgebühr. Diese Zuzahlung fällt nur weg, wenn Sie
von Zuzahlungen befreit sind.
Da die Krankenkasse
die o.g. Zuzahlung vom Rezeptwert abzieht, entsteht bei mir keine
Erhöhung des Rezeptwertes.
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